Wer im Quartier Steinkirchen-Gartenstraße wohnt, profitiert gleich doppelt – vom energetischen Quartier und vom Sanierungsgebiet. Doch was bedeuten diese Bezeichnungen und welche Vorteile ergeben sich daraus?
Steinkirchen-Gartenstraße als energetisches Quartier
Im April 2024 wurde für den Bereich um den Steinkirchener Ortskern ein Integriertes Energetisches Quartierskonzept (IEQK) fertiggestellt. Ziel dieses Konzeptes ist es, den Weg zu einer klimaangepassten, treibhausgasneutralen und lebenswerten Zukunft im Quartier aufzuzeigen. Das Konzept umfasst neben einer Ist- und einer Potenzialanalyse als zentralen Baustein einen Katalog mit 19 Maßnahmen. Die erste Maßnahme, die Festlegung des Quartiers als Sanierungsgebiet, wurde bereits umgesetzt. Zudem wurde ein Quartiersmanagement, welches die Maßnahmen umsetzt und die Sanierungsanliegen der Bürger:innen begleitet, eingeführt. Dieses wird seit März 2024 in interkommunaler Zusammenarbeit mit dem Flecken Horneburg und der Gemeinde Jork durch Frau Stüven gestaltet.
Steinkirchen-Gartenstraße als Sanierungsgebiet
Im Oktober 2024 wurde das Quartier Steinkirchen-Gartenstraße zum offiziellen Sanierungsgebiet. Diese Festlegung birgt vor allem einen großen Vorteil für die Hausbesitzer:innen des Quartiers: Die Möglichkeit, anfallende Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen erhöht steuerlich abzusetzen. Beispiele für solche Maßnahmen sind etwa die Dämmung von Dach, Geschossdecke oder Außenwänden, der Einbau neuer Fenster oder neuer Außentüren sowie der Tausch einer alten Heizung gegen nachhaltigere Heiztechnik. Auch damit verbundene Bauschritte sind bescheinigungsfähig, wie die Anschaffung größerer Heizkörper im Rahmen des Umstiegs auf eine Wärmepumpe oder der Aufbau von Solarthermieanlagen zur Heizunterstützung. Lediglich Photovoltaikanlagen können leider explizit nicht gefördert werden. Für alle anderen Maßnahmen jedoch erhalten Sie die Chance, 10 Jahre lang jeweils 9 % der Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung von Ihrem zu versteuernden Einkommen abzusetzen (dies betrifft selbstbewohnte Gebäude – bei vermieteten Gebäuden gelten andere Sätze).
Um die erhöhte steuerliche Absetzung wahrnehmen zu können, ist eine Vereinbarung mit der Gemeinde Steinkirchen vor Baubeginn unumgänglich. Für das Aufsetzung der Vereinbarung reicht jedoch meist schon eine formlose E-Mail mit den wichtigsten Informationen. Sollten Sie an Ihrem Gebäude also Sanierungsmaßnahmen planen, wenden Sie sich gerne frühzeitig an Frau Stüven. Um festzustellen, ob dies die für Sie am lohnendste Absetzung darstellt (vergleichen Sie auch § 35c EStG), besprechen Sie sich bitte zusätzlich mit Ihrer Steuerberatung.
Fördermittelberatung
Die erhöhte Absetzung im Sanierungsgebiet lässt sich mit anderen Fördermitteln – etwa von der BAFA oder von der KfW – kombinieren und hat somit einen entscheidenden Vorteil gegenüber anderen Arten der Absetzungen (wie z.B. § 35c EStG). Auch zu diesen Fördermitteln berät Sie gerne das Quartiersmanagement. Sollten Sie energetische Maßnahmen geplant haben, kommen Sie gerne auf Frau Stüven zu, um einen Überblick über Ihre Möglichkeiten zu erhalten. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle können Sie aktuell 15-20 % Ihrer Kosten durch Fördermittel erstattet bekommen, bei einem Heizungstausch sogar 30-70 %. Alle Beratungstermine sind unverbindlich, kostenfrei und können individuell terminiert werden.
Wer in Steinkirchen-Gartenstraße wohnt, profitiert also doppelt: Die weitere Umsetzung von Maßnahmen des IEQKs hilft, das Quartier langfristig weiter aufzuwerten sowie klimafreundlicher zu gestalten, und wer dieses Unterfangen mit Maßnahmen am eigenen Gebäude unterstützt, spart dabei zudem noch Steuern. Mit dem Quartiersmanagement haben Sie außerdem eine feste Ansprechperson, die Ihre Fragen zu dem Quartierskonzept und zu dem Sanierungsgebiet beantwortet – melden Sie sich gerne.
Offene Sprechstunde
Jeden Mittwoch von 14:30- 16:00 Uhr können Sie ohne Termin zur Sprechstunde von Frau Stüven im Dorfgemeinschaftshaus Steinkirchen (kleiner Raum) vorbeischauen, um Ihre Anliegen zu besprechen. Sollte dieser Termin zeitlich für Sie nicht möglich sein, melden Sie sich gerne für die Abstimmung eines individuellen Termins.
Kontakt
Jana Stüven
Quartiersmanagement Steinkirchen-Gartenstraße | Horneburg-West | Jork-Mitte
Tel.: 04163 8079-45 | E-Mail: jana.stueven@horneburg.de
Website: https://www.luehe.de/seite/703658/klimaquartier-gartenstraße.html