Viele von uns haben in den letzten Tagen Post vom Abwasserzweckverband bekommen, und der ein oder die andere haben sich gewundert, warum es diese neue Gebühr gibt.
„Jeder einzelne Regentropfen, der auf versiegelten Boden trifft, muss in die Elbe geleitet werden.“
Das ist die Faustregel für die Niederschlagsentwässerung. Und tatsächlich gibt es unterschiedliche Wege für das Regenwasser, auch Oberflächenwasser genannt, um in die Elbe zu gelangen.
Historisch gewachsen war es früher meistens so, daß das Regenwasser von Dachflächen, Auffahrten und sonstigen versiegelten Flächen in die Gräben hinter den Grundstücken abgeleitet wurden. Von da aus lief das Wasser weiter in die Wettern und dann in die Elbe. Damit das funktioniert, musste man (und für Grabenanwohner ist das heute noch so) dafür sorgen, dass der Graben frei von Bewuchs ist.
Mit dem Bau der Wohnsiedlungen gab es durch die Bebauung und Straßen/ Fußwege einen viel höheren Anteil an versiegelter Fläche und damit auch vermehrte Mengen an Niederschlagswasser, welches abgeleitet werden muss, damit wir keine nassen Füße bekommen. Dafür wurde neben der Schmutzwasserleitung auch eine Regenwasserleitung in die Straßen gelegt, an welche die Grundstücke angeschlossen wurden, die keine andere Möglichkeit wie einen Graben hatten, um das Oberflächenwasser loszuwerden.
Der Bau und die Instandhaltung dieser Rohrleitungen wurde über die Allgemeinheit, nämlich über Steuergelder, finanziert.
Genau diese Finanzierung ist vor Jahren von den Verwaltungsgerichten der Länder kritsiert und gekippt worden. Die Steuergerechtigkeit ist infrage gestellt, da nicht jede/r das Leitungssystem benutzt, aber alle es bezahlen.
Dazu kommt, dass die Gemeinden die Instandhaltung der in die Jahre gekommenen Rohrleitungen finanziell nicht mehr tragen können. aus diesem Grund wurde ca. 2012 eine Kamerabefahrung aller Leitungen in unserer Gemeinde vorgenommen und ein Sanierungsstau in Millionenhöhe festgestellt.
Alle Mitgliedsgemeinden haben daraufhin die Aufgabe der Oberflächenentwässerung mit den dazugehörigen Rohren an die Samtgemeinde abgegeben, und diese wiederum an den Abwasserzweckverband als kommunalen Zusammenschluss.
Damals war bereits klar, dass zukünftig eine Regenwassergebühr für die Grundstücksbesitzer/innen, die an das System angeschlossen sind, kommen wird.
Die Aufgabe der Organisation dieser Gebührenkalkulation hat der Partner des AZV, die Firma Hamburg Wasser, übenomen. Darum steht auf unseren Gebührenbescheiden auch „Hamburg Wasser“ auf dem Briefkopf.
So, das war nun ein langer Ausflug in die vergangenen Jahre, aber unser Regentropfen ist jetzt erst in den Rohren des AZV angekommen. Von dort aus fließt er weiter in das Grabensystem des Wetterndorfer Entwäserungsverbandes, der sich um den Zustand der Schöpfwerke, der Wettern und die weiteren Strukturen der Entwässerung zwischen Regenwasserrohr und Elbe kümmert.
Für diese Aufgabe entrichten wir ebenfalls eine Gebühr, damit die Entwässerung auch in diesem Abschnitt gewährleistet wird.
Zusammengefasst: Alle Grundstücksbesitzer/innen, die in das Leitungssystem des Abwasserzweckverbandes entwässern, müssen (abzüglich bestimmter Mengen, die versickern können oder in Regenwassertanks aufgefangen werden) zukünftig die Niederschlagsgebühr bezahlen, da es unzulässig ist, die Kosten über Steuergelder zu generieren.
Die Grundstücksbesitzer/innen, die mit einer Einleitgenehmigung in einen angrenzenden Graben entwässern, zahlen diese Gebühr nicht.
Für die Entwässerung der Straßen und Gehwege wird der Straßenbaulastträger, also Gemeinde, Kreis oder Land, zur Kasse gebeten.
Wenn bei Ihrem Grundstück die Entwässerung unklar ist, dann scheuen Sie sich bitte nicht, sich bei Hamburg Wasser oder beim AZV zu melden und individuell für Ihr Grundstück zu klären, ob und wie die Entwässerung über die Rohre des AZV läuft.
Vielleicht ist es für die Gemeinden und die Grundstücksbesitzer eine Überlegung wert, bereits gepflasterte oder asphaltierte Flächen zu entsiegeln und bei zukünftigen Projekten zu überlegen, wie diese mit wenig Versiegelung gestaltet werden können, damit weniger Wassermengen besonders bei Starkregenereignissen anfallen.