Viele von uns haben es bereits gesehen oder gehört und seit heute ist es aktiv, das neue Kamerasystem auf den beiden Parkplätzen unseres örtlichen Rewemarktes.
Was ist dort nun zu beachten und gibt es Ausnahmen? Die OrtsApp Redaktion hat sich umgehört.
Der Marktleiter von Rewe berichtet dass das Kamerasystem nur während der Öffnungszeiten aktiv ist. In dieser Zeit gibt es eine zeitliche Begrenzung von 1,5 Stunden. Außerhalb der Öffnungszeiten kann dort kostenfrei geparkt werden, dazu zählen auch Feiertage.
Ebenso hat er dafür gesorgt, dass zu besonderen Anlässen, zum Beispiel unserem Hafenfest am Wochenende und dem Apfelfest am darauffolgenden Wochenende, das Parken ohne zeitliche Begrenzung möglich ist.
Für Elektrofahrzeuge wird es zukünftig einen QR-Code geben, der an der Ladesäule aufgeklebt wird und mit dem man sich als Lader für drei Stunden freischalten lassen kann.
Zusätzlich laufen gerade Gespräche ob es eine Möglichkeit geben kann, Stellplätze zu mieten. Auf einigen Supermarktparkplätzen in Städten ist dies möglich ( das sogenannte Feierabend parken) . Sobald es hier gesicherte Informationen gibt werden sie wie gewohnt auf unserer App veröffentlicht.
Noch ein kleiner Zusatz: Es wurden Gerüchte laut, daß die Firma Rewe verpflichtet wäre ,Parkplätze für Anwohnende bereitzustellen. Dies ist nicht der Fall. Es gibt eine verpflichtende Anzahl von Parkplätzen die ein Gewerbe seinen Kundinnen und Kunden zur Verfügung stellen muss. Diese Anzahl stellt Rewe mit den beiden Parkplätzen sicher.
Vielen Dank für alle Akteure ,die sich dafür einsetzen dass das Parken trotz der Umstellung so verträglich wie möglich geregelt werden kann.