Ein Teil des Steinkirchener Ortskerns soll Sanierungsgebiet werden | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Ein Teil des Steinkirchener Ortskerns soll Sanierungsgebiet werden

Das Quartier Gartenstraße soll als offizielles Sanierungsgebiet festgelegt werden und der erste Schritt ist getan: Die Aufstellung der sogenannten Vorbereitenden Untersuchungen für den Großteil des Steinkirchener Ortskerns ist beschlossen.

Im April und November 2023 wurden die Bewohner:innen des Quartiers bereits bei zwei Informationsveranstaltungen dazu informiert, dass für ihre Nachbarschaft ein Integriertes Energetisches Quartierskonzept (IEQK) erarbeitet wird. Zum Ende des letzten Jahres wurde dieses fertiggestellt und von der Gemeinde Steinkirchen angenommen. Dieses Konzept stellt einen Leitfaden dar, um Klimaschutz und Energieeffizienz im Quartier aktiv voranzutreiben. Konkret entstand ein Maßnahmenkatalog, der insgesamt 19 Maßnahmen aus den Bereichen der energetischen Sanierung, der Energieversorgung und -erzeugung, der Mobilität, der Kommunikation sowie der Klimaanpassung umfasst. Beispiele sind etwa die Einrichtung einer Beratungsstelle für die Bewohner:innen zu verschiedenen Fördermöglichkeiten, der Ausbau der Elektromobilität und die Verbesserung der Radabstellmöglichkeiten.

Um die Treibhausgasemissionen des Quartiers zu senken und den Gebäudebestand auf die Zukunft auszurichten, wurde in dem Konzept zudem empfohlen, das Quartier als Sanierungsgebiet festzulegen. Im April 2024 wurden nun die Vorbereitenden Untersuchungen, die als Grundlage für ein Sanierungsgebiet aufgestellt werden müssen, beschlossen. Die Festlegung eines Sanierungsgebietes ermöglicht Eigentümer:innen von Gebäuden im Quartier, energetische Sanierungsmaßnahmen erhöht steuerlich abzusetzen. Da für das Quartier Gartenstraße ein Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren angestrebt wird, ergeben sich keinerlei Nachteile. Es muss weder ein Ausgleichsbeitrag gezahlt werden noch wird etwas im Grundbuch vermerkt.

Die Bewohner:innen des Quartiers haben nun bei zwei Terminen im DGH Steinkirchen die Möglichkeit, sich über das Sanierungsgebiet zu informieren und etwaige Fragen und Bedenken vorzubringen. Diese finden am 13. Juni um 17:00 Uhr und am 19. Juni um 14:00 Uhr statt – um vorherige Anmeldung wird gebeten. Eigentümer:innen von Quartiersgebäuden mit anderem Wohnsitz werden zusätzlich benachrichtigt. Doch auch außerhalb dieser Termine steht es den Bewohner:innen und Eigentümer:innen frei, sich bei Fragen oder Bedenken an das Quartiersmanagement zu wenden. Dieses wird seit März 2024 in interkommunaler Zusammenarbeit mit dem Flecken Horneburg und der Gemeinde Jork durch Frau Jana Stüven wahrgenommen. Aufgabe des Quartiersmanagement ist es, sowohl die Eigentümer:innen bei Fragen zu Förderungen und steuerlichen Vorteilen bei Sanierungen zu unterstützen als auch die Maßnahmen aus dem IEQK umzusetzen.

Das Quartiersmanagement ist erreichbar über Tel.: 04163 8079-45 oder per E-Mail über jana.stueven@horneburg.de