Seit dem 10. April ist die 1. Änderung der Steinkirchener Gestaltungssatzung offiziell in Kraft getreten. Die Gestaltungssatzung dient bereits in verschiedenen Fassungen seit 1983 dazu, die kulturhistorischen Strukturen des Ortes zu schützen und die weitere Gestaltung des Ortsbildes zu leiten. Sie erstreckt sich über einen festgelegten Bereich zwischen Elbdeich und Steinkirchener Ortskern und enthält Vorgaben für die äußere Gestaltung von Gebäuden, anderen baulichen Anlagen und Freiflächen. Sie ist somit sowohl relevant, wenn neu gebaut wird, als auch wenn Veränderungen an bestehenden Bauten vorgenommen werden. Bisher waren Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen laut dieser Satzung nicht gestattet – doch das ist nun anders.
Der Erhalt des traditionellen Ortsbildes hat für die Gemeinde Steinkirchen weiterhin einen hohen Stellenwert, jedoch sollen die Bürger:innen auch die Möglichkeit haben, ihr eigenes Leben zukunftsgerecht auszurichten. Denn im Angesicht des Klimawandels wird die Umstellung auf klimafreundliche Wärme und emissionsfreien Strom immer relevanter, sowohl um die Effekte des Klimawandels selbst abzumildern als auch, um sich selbst vor unkalkulierbaren Kosten und Abhängigkeiten zu schützen. Entsprechend beinhalten die neu hinzugefügten Paragrafen 6a und 6b der Satzung nun einen festen Rahmen, wie Photovoltaik- und Solarthermieanlagen im Satzungsbereich installiert werden können. Um die Nutzung von Solaranlagen möglichst vielen Menschen zu ermöglichen, gleichzeitig jedoch die Ortsbildästhetik möglichst traditionell zu erhalten, führt die Satzung eine Reihe fester Anforderungen an die Gestaltung und Montage an.
Alle Informationen im Überblick
Eine übersichtliche Darstellung der Anforderungen an Solaranlagen findet sich auf der entsprechenden Website der Gemeinde Steinkirchen zur Gestaltungssatzung sowie in der Broschüre „Photovoltaik & Solarthermie – Die Gestaltungssatzung – Wo darf ich was?“, welche ab Montag im Rathaus Steinkirchen und im DGH Steinkirchen kostenfrei zur Verfügung steht.
Alternativ können Sie die Broschüre direkt hier herunterladen: